Unfall – was nun?
- Notieren Sie das Kennzeichen, den Namen, die Anschrift und die Versicherung des Unfallgegners.
- Gibt es Zeugen? Falls ja, notieren Sie sich deren Daten (Name und Adresse). Bestehen Sie bei Unklarheiten zum Unfallhergang darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Notieren Sie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten - bei Personenschäden ist grundsätzlich die Polizei zu rufen.
- Fertigen Sie nach Möglichkeit Bilder vom Unfallort und den Fahrzeugen in der Konstellation nach dem Zusammenstoß an. Achten Sie insbesondere auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte und andere Faktoren, die von Interesse für den Unfallhergang sein könnten – Fertigen Sie im Optimalfall eine Skizze vom Unfallhergang an. (www.unfallskizze.de)
- Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens , der Ihre Interessen gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung vertritt. Sofern Sie wünschen, empfehlen wir Ihnen gerne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Bestehen Sie darauf, dass ein
qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird , um ein Gutachten zur Beweissicherung anzufertigen. Nach derzeitiger Rechtsprechung gehören die Kosten für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen zum zu regulierenden Schadensanspruch und können bei einem Haftpflichtschaden entsprechend geltend gemacht werden.
Welchen Kfz.-Sachverständigen Sie im Schadensfall beauftragen möchten, obliegt Ihnen alleine.
Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt , im Haftpflichtschaden einen unabhängigen, qualifizierten Kfz.-Sachverständigen abzulehnen. Hinweise der Versicherung, der Sachverständige sei entbehrlich, können guten Gewissens ignoriert werden.
- Zudem sind Sie
nicht verpflichtet sich auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter einzulassen. Bedenken Sie zudem die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der unabhängige Kfz.-Sachverständige unter anderem im Zuge der Gutachtenerstellung ermittelt.
- Achten Sie bei der Beauftragung eines Gutachters auf dessen Unabhängigkeit und Qualifikation – diese beiden Faktoren sind Garant für ein korrektes und objektives Gutachten.
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