Reparaturbestätigung

Reparaturbestätigung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer sogenannten fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens (Reparatur in Eigenregie).

Nach einer erfolgten Reparatur in Eigenregie empfiehlt es sich den Sachverständigen der Gutachtenerstellung aufzusuchen, um eine entsprechende Reparaturbestätigung in Auftrag zu geben. 
Dieser ist detailliert mit dem vorliegendem Schadenfall vertraut.

Eine Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Hauptsächlich findet sie Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung und als Qualitätskontrolle.

Hintergrund im Zusammenhang mit einer fiktiven Schadenabwicklung ist meist die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder ein teilregulierter Schaden und damit eine noch ausstehende Abschlusszahlung. 

Hierbei ist es sehr wichtig, nach erfolgter Reparatur vom begleitenden Sachverständigen, eine Reparaturbestätigung mit Dokumentation in Form von Lichtbildern erstellen zu lassen.

Hierdurch wird bescheinigt, dass der Schaden (sach- und fachgerecht) repariert worden ist. Mit Hilfe der Reparaturbestätigung können Sie bei der gegnerischen Versicherung unter anderem einen etwaigen Nutzungsausfall geltend machen.

Sollte wider Erwarten erneut ein Schaden an Ihrem Fahrzeug eintreten, können Sie mit unserer Reparaturbestätigung die (sach- und fachgerechte) Reparatur gegenüber der Versicherung belegen.  
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